Ein TAPU ( Grundbucheintrag/Grundbuchauszug ) ist ein offizielles Dokument, das zeigt und beweist, dass Sie die Eigentumsrechte über dieses Eigentum besitzen. Des Eigentümers voller Name und Foto, sowie detaillierte Information wie der Kapitalwert etc. erscheinen auf diesem Dokument.
Das TAPU wird beim Notar gesiegelt und wird danach im vorgesehen Abschnitt vom TAPU Bevollmächtigten unterschrieben.
Das Bild aller Eigentümer wird an der oberen rechten Ecke des Dokuments angehängt werden und wird danach gesiegelt und vom TAPU Bevollmächtigten unterschrieben.
Ob ein Eigentum wirklich dem angegebenen Besitzer gehört, kann mittels Foto und Namen also überprüft werden. Wenn es nur eine Fotokopie ist, stellen Sie sicher, dass es von einem Notar beglaubigt worden ist. Ansonsten sind Sie eventuell ein betrügerischem TAPU aufgelaufen.
Mit dem Hinweis auf den Namen, fragen Sie die Person nach Ihrem Ausweis
Im Hinblick auf die Namen können Sie den Pass von den Verkäufern verlangen und vergleichen, um den Pass im Hinblick auf die Namen auf dem TAPU zu überprüfen.
Es ist ein guter Ratschlag, Ihr TAPU zu überprüfen, um sicherzustellen, dass Sie besitzen, was Sie gekauft haben. Checken Sie also vor dem Kauf, ebenso wenn Sie Ihr TAPU erhalten.
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Grundstücksteuer
Einkommenssteuer
Einkommenssteuern werden nach der Höhe des Einkommens erhoben, bei Einheimischen wie auch Fremden, sowie bei Einzelnen oder auch Firmen. Nicht Ansässige, die in der Türkei ein Einkommen haben aus einer Anstellung heraus, Eigentümer einer Liegenschaft, aus sonst einer Tätigkeit oder Aktivitäten, die bezahlt werden, werden aber nur auf das in Türkei erworbene Geld besteuert.
Grundstückssteuersatz
Grundstücksteuer wird einmal jährlich auf den Steuerwert des Grundstücks oder der Immobilie erhoben und variiert zwischen 0.3% bis 0.6% des Eigentumswertes. Im Falle der Veräusserung des Eigentums wird eine Handänderung von 4.8% des Verkaufspreises fällig, die vom Käufer wie auch Verkäufer bezahlt wird. Dieser Satz wird reduziert auf 2.4%, sofern das Objekt als Beitrag gilt oder unterstützt wird von/für capital in kind ‚?‘‘??‘ Kapitalobjekt???
Benötigtes Visum
Ein Besucher, der sich nicht länger als bis zu 90 Tagen in der Türkei aufhalten möchte, benötigt kein Visum im Voraus. Es wird ein Visum an der Passkontrolle ausgestellt, für 10GBP, und erlaubt dem Besucher einen Aufenthalt für 90 Tage.
Für einen ausgedehnteren Aufenthalt, der 3 Monate überschreitet, ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich. Diese beinhaltet einen förmlichen Antrag beim türkischen Konsulat gleich am Anfang. Später werden die Verlängerungen direkt bei der Polizei oder der Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie bleiben möchten, ausgestellt. Es ist eine legale Anforderung, dass alle Personen die in der Türkei leben, sich im örtlichen Einwohnermeldeamt registrieren lassen; eine Angelegenheit, die einzig dazu dient, die Register zu pflegen. Aber wird es jedoch wärmstens empfohlen, dieses zu tun und eine Aufenthalts/Wohngenehmigung zu beantragen, sobald sie sich entschieden haben, länger als 3 Monate in der Türkei zu bleiben. Als Alternative können Sie jedoch die Türkei auch vor Ablauf dieser 3 Monate verlassen und wieder neu einreisen, was Ihnen erneut ein 3 monatiges Visum beschert.